Verkehrsrecht
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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in Mülheim a. d. Ruhr – Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus

In Mülheim a. d. Ruhr steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus am Hingberg im Verkehrsrecht vertrauensvoll und kompetent zur Seite !

Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht beschäftigen sich häufig mit der für den betroffenen Mandanten existenziellen Frage einer Entziehung der Fahrerlaubnis, aber auch mit der bedeutsamen Haftungsfrage bei Unfällen. Häufig sieht sich der Beteiligte eines Unfalles aber auch Straf- und Bußgeldverfahren ausgesetzt. Auch der Autokauf führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

Wir als Anwaltskanzlei beraten zu allen relevanten Fragen im Verkehrsrecht und bemühen uns zunächst um eine außergerichtliche Einigung.

Damit es gar nicht erst zu Konflikten im Verkehrsrecht kommt, sind wir mit unserer Kanzlei am Hingberg auch bei der Vertragsgestaltung zwischen Autoverkäufer und Autokäufer behilflich. Gerade im Verkehrsrecht geben konkrete Absprachen eine hinreichende Sicherheit für die Parteien.

Kompetent vertreten im Gerichtsverfahren durch Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus in Mülheim a. d. Ruhr

Sollte ein Gerichtsverfahrens unumgänglich sein, beraten und unterstützen wir die Mandanten unserer Anwaltskanzlei mit der erforderlichen Kompetenz. Zuständig für erstinstanzliche Auseinandersetzungen im Verkehrsrecht ist bei Streitwerten bis 5.000,00 € das Amtsgericht, bei Streitwerten über 5.000,00 € das Landgericht. In Straf- und Bußgeldsachen wird in aller Regel das Amtsgericht zuständig sein. Wie alle anderen Rechtsbereiche ist das Verkehrsrecht ein umfassendes Thema, insbesondere durch die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die für die untergeordneten Instanzengerichte maßgeblich ist.

Rechtsanwalt Dr. Mark verfügt mit der Anwaltskanzlei in Mülheim a. d. Ruhr, die dieses Rechtsgebiet zu einer ihrer Haupttätigkeitsfelder gemacht hat, über umfassende Kenntnisse der anzuwenden Gesetze und der hierzu ergangenen Rechtsprechung im Verkehrsrecht.

In unserer Kanzlei am Hingberg in Mülheim a. d. Ruhr übernehmen wir für Sie das Prozessverfahren und gewährleisten Ihnen, dass wir uns für die Umsetzung Ihrer Vorstellungen in jeglicher Hinsicht einsetzen werden.

Die Qualität unserer Beratung und Vertretung sichert Ihnen eine kompetente und erfolgreiche Bearbeitung im Mietrecht.

Die Anwaltskanzlei Dr. Mark Niehuus in Mülheim a. d. Ruhr weist daher auf Folgendes hin:

Im Verkehrsrecht werden häufig Vergehen als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Straftat und die Ordnungswidrigkeit sind zwar eng verwandt, im Gegensatz zur Straftat ist eine Ordnungswidrigkeit jedoch geringer von ihrem Unrechtsgehalt anzusehen. Sie beruht häufig auf Unaufmerksamkeit oder Bequemlichkeit. Häufigste Strafdelikte sind bei Unfällen mit Personenschäden der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung, die Trunkenheit im Verkehr und das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Häufigste Ordnungswidrigkeiten sind überhöhte Geschwindigkeit, ein Rotlichtverstoß, die Benutzung eines Handys und die Vorfahrtsmissachtung.

Bei den Strafdelikten sollte auf eine Einstellung hingewirkt werden, die Ordnungswidrigkeiten sind vollumfänglich zu belegen und verjähren zeitnah, so dass auch diese eingestellt werden können oder zumindest bei beruflichen Folgen die Aufhebung eines Fahrverbotes in Betracht kommt.

Verjährung

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen durch den Betroffenen selbst oder durch einen Rechtsanwalt Einspruch eingelegt werden. Zur Begründung des Einspruchs ist es empfehlenswert, Einsicht in die Verfahrensakte bei der Bußgeldbehörde zu nehmen. Die Akteneinsicht ist allerdings nur durch einen Rechtsanwalt möglich.

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit tritt regelmäßig bereits nach 3 Monaten ein. Die Verjährung beginnt mit dem Ende der Handlung, die die Ordnungswidrigkeit darstellt. Eine sich in der Bußgeldakte befindende Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens genügt allerdings zur Unterbrechung der Verjährung, so dass ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist erneut zu laufen beginnt. Nach Erlass eines Bußgeldbescheides verjährt die Ordnungswidrigkeit nach 6 Monaten ein.

Die Kosten für die Verteidigung kann eine Rechtschutzversicherung übernehmen.

Fahrerlaubnisentziehung

Der Fahrerlaubnisentzug ist eine mögliche Rechtsfolge nach einem Verstoß im Verkehrsstrafrecht. Zu unterscheiden ist im Verkehrsrecht zwischen einer Fahrerlaubnis und einem Führerschein. Die Fahrerlaubnis stellt die Ermächtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen dar. Der Führerschein hingegen ist im Verkehrsrecht die amtliche Urkunde, die die Erlaubnis zum Ausdruck bringt. Im Verkehrsstrafrecht besteht die Möglichkeit der Fahrerlaubnisentziehung. Dabei wird die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr für eine Sperrfrist aberkannt. Bei einem Fahrverbot wird die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht aberkannt, sondern dem Betroffenen nur untersagt, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.
Nach Ablauf der durch das Gericht festgesetzten Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nach einem Fahrerlaubnisentzug nicht automatisch wieder erteilt. Möchte der Verurteilte seine Fahrerlaubnis wiedererlangen, so muss er diese nach der Sperrfrist neu beantragen und gegebenenfalls die von der Führerscheinstelle erteilten Auflagen erfüllen. Die bekannteste Auflage ist die Beibringung eines Medizinischen-Psychologischen Gutachtens (MPU).

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wird tätig, um einen drohenden Fahrerlaubnisentzug zu verhindern oder die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges zu verkürzen. Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht übernimmt diese Tätigkeiten für Sie. Sie müssen selbst nichts veranlassen.

Verkehrsunfall

Während das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht die Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger zum Gegenstand haben, regelt das Verkehrszivilrecht die rechtliche Beziehung von Parteien im Verkehrsrecht, also von natürlichen und juristischen Personen, untereinander. Für die Beurteilung von Haftungsfragen im Unfallrecht wird ein Rechtsanwalt im Verkehrszivilrecht benötigt. Ereignet sich im Straßenverkehr ein Verkehrsunfall, ist zu klären, wer den Unfall verursacht hat und welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind. Zu entschädigen sind in aller Regel die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert, eine Wertminderung, die Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und eine Nutzungsausfallentschädigung. Im Falle eines Personenschadens kann ein angemessenes Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Wer für den Verkehrsunfall verantwortlich ist und welche Ansprüche in welcher Höhe geltend gemacht werden können, kann Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus beurteilen und die Ansprüche für Sie geltend machen. Sie müssen selbst nichts veranlassen.

Autokauf

Das Vertragsrecht des Autokaufs. befasst sich mit dem Kauf und der Übereignung eines Fahrzeuges eines Fahrzeuges. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob eine vertragliche Beziehung zwischen zwei Verbrauchern oder zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer besteht. Wird das Fahrzeug von einem Unternehmer verkauft, ist dieser aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, zumindest ein Jahr Gewährleistung zu geben. Wird das Fahrzeug hingegen von einem Verbraucher verkauft, ist dieser berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen. Gem. § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Hingegen handelt es sich bei einem Unternehmer um eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Es ist also zu unterscheiden, ob das Vertragsverhältnis eher dem geschäftlichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen ist.

Stellt sich nach der Übergabe des Fahrzeuges heraus, dass ein Mangel vorliegt, stehen dem Erwerber, egal ob es sich bei diesem um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt, mehrere Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Die Gewährleistungsrechte des Käufers beim Vorliegen eines Mangels sind der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Kaufpreisminderung und der Schadensersatz.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist entscheidend, ob ein Mangel des Gebrauchtwagens vorliegt und welche Rechte auf Gewährleistung geltend gemacht werden sollten. Zur Klärung dieser Fragen sollte ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht hinzugezogen werden. In vielen Verträgen über Gebrauchtwagen ist ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart, der oft nicht zulässig ist. Wann ein Mangel beim Autokauf vorliegt und welche Gewährleistungsrechte sich hieraus ergeben, kann Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus für Sie beurteilen.

Rechtsanwalt Dr. Mark Niehuus übernimmt als Rechtsanwalt das Prozessverfahren. Sie müssen selbst nichts veranlassen.

Die Kosten kann eine Rechtschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernehmen.

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht wird ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht vorwiegend zu der Frage eingeschaltet, welche Versicherung (Haftpflicht- oder Kaskoversicherung) welchen Schaden zu ersetzen hat oder ob Gründe wie ein vorsätzliches Handeln vorliegen, die eine Einstandspflicht der Versicherung entgegenstehen. Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung ist es, den Schaden zu ersetzen, der bei dem Geschädigten entstanden ist. Der Versicherte an sich muss also keine Zahlung an den Geschädigten leisten. Liegt ein Versicherungsfall vor, werden jedoch in der Folge zumeist die Versicherungsprämien erhöht, sodass der Versicherte zumindest indirekt an der Schadensregulierung beteiligt ist. Die Kaskoversicherung hingegen ersetzt den Schaden, der bei dem Versicherten am eigenen Fahrzeug entstanden ist.